Europäische Sportboot-
Richtlinie
Seit
16. Juni 1998 dürfen in Europa nur noch solche Sportboote zwischen 2,5 und
24 m Rumpf-länge in Verkehr gebracht werden, die der Sportboot-Richtlinie entsprechen
und das CE-Zeichen tragen.
Davon gibt es nur wenige Ausnahmen:
Renn-, Regatta- und Wettkampfboote, Tretboote, Gondeln und Boote, die mit weniger
als zwei Riemen angetrieben werden, Segelsurfer und Wasserskooter, Experimentalboote,
die auch später nicht auf den Markt kommen dürfen, private Eigenbauten, die
aber erst fünf Jahre nach Fertigstellung verkauft werden dürfen originalgetreue
Nachbauten historischer Boote nach Entwürfen von vor 1950, gewerbliche
Passagierfahrzeuge mit bezahlter Mannschaft Luftkissenboote, Tragflügelboote
und Unterwasserfahrzeuge.
eine von vier unterschiedliche Entwurfskategorien eingestuft. Das erfolgt üblicherweise
entsprechend der Größe und Art des Bootes sowie dem vorgesehenen
Fahrtgebiet:
Kategorien:
A - Hochsee Windstärke über 8 Wellenhöhe über 4 m
B - Ausserhalb von Küstengewässern bis einschließlich 8 bis einschließlich
4 m
C - Küstennahe Gewässer bis einschließlich 6 bis einschließlich 2 m
D - Geschützte Gewässer bis einschließlich 4 bis einschließlich 0,3 m
Dabei handelt es sich nur um Rechenwerte, die beispielsweise für die Festigkeit
oder die Stabilität zu Grunde gelegt werden. Sie haben nichts mit der Benutzung
des Bootes zu tun.
Abhängig von der Entwurfskategorie, der Bootsart und -länge müssen beim Entwurf
und Bau der Boote eine ganze Reihe von technischen Richtlinien und Normen angewendet
werden. Dadurch sollen alle in Europa in den Verkehr gebrachten Sportboote
weitgehend einheitliche technische und sicherheitsrelevante Mindestanforderungen
erfüllen.
Ein Boot, das der Richtlinie entspricht, ist zu erkennen an einer zwölfstelligen
Rumpfnummer am Spiegel, an der Herstellerplakette mit der Angabe von Entwurfskategorie,
maximaler Personenzahl, Zuladung und CE-Zeichen sowie dem mitgelieferten Eignerhandbuch.
Darin befindet sich auch die Konformitätserklärung, in der der Hersteller bescheinigt,
daß das Boot entsprechend der Richtlinie gebaut wurde und das CE-Zeichen tragen
darf.
Die Sportboot-Richtlinie gilt nicht nur für Boote, die in Europa hergestellt
werden, sondern auch für Importboote aus Ländern ausserhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums, die ebenfalls nur mit CE-Zeichen eingeführt oder in Betrieb
genommen werden dürfen. Eine nachträgliche Zertifizierung ist zur Zeit aufwendig
und teuer.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Thema Sportboot-Richtlinie an einen
BBB-Fachmann in Ihrer Nähe oder fordern Sie die Broschüre „Boote und Yachten
mit CE-Zeichen“ gegen Euro 5,-- zuzüglich Versand beim Verlag für Bootswirtschaft,
Postfach 30 12 27, 20305 Hamburg, Tel. 040/35 28 17 an.